Mit einem größeren Aufgebot war die Polizei zum Tatort nahe des ehemaligen Alfer Schwimmbades geeilt.Foto: Annika Wilhelm
Im vergangenen September hat ein 27-Jähriger aus Alf einen Bekannten im Streit mit 20 Messerstichen zum Teil schwer verletzt. Anschließend hat der Täter den Notruf abgesetzt und ist bis zum Eintreffen der Rettungskräfte bei dem Opfer geblieben. Wie das Gericht die Tat nun beurteilt.
Lesezeit: 3 Minuten
Dass er wegen der Messerattacke auf einen Bekannten ins Gefängnis geht, damit hat der 27-jährige Angeklagte aus Alf schon gerechnet. Für die gefährliche Körperverletzung unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs wird er vom Koblenzer Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Angeklagte trägt das Urteil mit ...
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