Plus
Kreis Ahrweiler

ISB-Wiederaufbauhilfen: Antragsfristen beachten

Symbolbild
Symbolbild Foto: dpa

Durch die Flut geschädigte Unternehmen in den Regionen Ahrtal und Trier sollten die Antragsfrist im Blick behalten und ihre Anträge auf Unternehmenshilfe bis Jahresende stellen. Daran erinnert die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Lesezeit: 1 Minute
Nach der derzeitigen Regelung ende die Antragsfrist für Unternehmen aus europarechtlichen Gründen am 31. Dezember 2024. Die Landesregierung stehe in Gesprächen mit der EU-Kommission, um eine Verlängerung der Antragsfrist zu ermöglichen. Diese Gespräche seien jedoch ergebnisoffen, so dass diejenigen Unternehmen, die beabsichtigen einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe zu stellen, entsprechend dieser ...